Von nun an können Sie sich bei den Onlinediensten der belgischen sozialen Sicherheit mit einem neuen Identifikationsnachweis anmelden: eIDAS. Damit wird es möglich, sich mit einem Identifikationsnachweis eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union anzumelden.
Beispiel: Sie möchten einen Onlinedienst auf diesem Portal benutzen, aber besitzen lediglich einen Identifikationsnachweis eines anderen europäischen Landes. Von nun an können Sie sich damit dennoch anmelden, auch wenn es sich nicht um einen belgischen Nachweis handelt.
Achtung! Der genutzte Identifikationsnachweis muss allerdings durch die eIDAS anerkannt sein.
eIDAS (Electronic Identification And Trust Services) wurde durch die Europäische Verordnung (EU) 910/2014 ins Lebens gerufen, um grenzüberschreitende digitale Transaktionen zwischen Bürgern der Europäischen Union zu vereinfachen.
Sie möchten mehr dazu erfahren?
Mehr dazu erfahren Sie in den Häufig gestellten Fragen auf der Website des FÖD Politik und Unterstützung.