Wiederanfangen oder ergänzender Urlaub
Ein Arbeitnehmer hat der Möglichkeit im Fall des Aufnehmens oder der Wiederaufnahme einer Tätigkeit nach einer langen Inaktivitätsdauer Tage ergänzenden Urlaub zu nehmen.
Diese Maßnahme berechtigt jeden Arbeitnehmer zu mindestens 4 Wochen Urlaub pro Jahr, die von einem Urlaubsgeld gedeckt werden.
Diese vier Wochen Urlaub müssen selbstverständlich im Verhältnis zu den Leistungen des Arbeitnehmers berechnet werden: Wenn er im Jahr nur sechs Monate gearbeitet hat, kann er nur auf zwei Wochen Urlaub Anspruch mach.